Hier entsteht der Internetauftritt eines Steuerberaters in Oldenburg.
Falls Sie jetzt schon einen Steuerberater suchen, kontaktieren Sie uns bitte und wir vermitteln Sie. Der aktuelle Webseitenbesitzer und inhaltlich Verantwortlicher ist kein Steuerberater.
Service in Oldenburg
Steuerberatung für Freiberufler und Unternehmen
Der Steuerberater bietet den Klienten einen kompletten und kompetenten Service aus einer Hand. Zum Leistungsspektrum zählt dabei die Betreuung der Mandanten in allen steuerlichen und buchhalterischen Angelegenheiten. Der Steuerberater hilft bei den komplexen finanziellen und juristischen Herausforderungen und vertritt seine Klienten gegenüber dem Finanzamt und gegebenenfalls bei anderen Behörden. Buchhaltung und Jahresabschluss fallen in den Kernbereich eines Steuerberaters. Von dieser Arbeit profitieren besonders Selbstständige und Freiberufler. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen sehen die Vorteile, wenn sie die notwendige und für Kleinbetriebe zeitintensive Finanzbuchhaltung in die Hände einer Steuerkanzlei geben.

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Der Steuerberater erspart die Buchungskraft
Wer seine Finanzbuchhaltung einem Steuerbüro überlässt, spart Zeit und Geld. Der Freiberufler oder das Kleinunternehmen müssen lediglich die Belege sammeln und in regelmäßigen Abständen ihrem Steuerberater geben. So zum Beispiel sämtliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die dann in der Steuerkanzlei korrekt gebucht werden. Gerade für Selbstständige und mittlere Betriebe hat das den Vorteil, dass nichts Wesentliches übersehen wird. Darüber hinaus bietet die Arbeit des Steuerberaters eine nicht unerhebliche Entlastung. Kleinunternehmer und Freiberufler müssen keine Buchungskraft einstellen und können sich darüber hinaus auf ihre eigentliche Profession konzentrieren. Die Aufgabe des Steuerberaters besteht aber nicht nur darin, alle geschäftlichen Vorgänge ordnungsgemäß zu buchen, er erstellt dem Mandanten außerdem zum Monatsende und zum Ende eines Geschäftsjahr die sogenannten betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) zur Verfügung. Die BWAs setzen sich aus den Daten der Buchhaltung zusammen. Hier sehen Sie eine Musterauswertung, die mit dem Programm DATEV erstellt wurde.
Monatlicher Report der Daten
Die monatlichen Reports der Daten, die der Steuerberater aus den Buchungen erstellt, vermitteln dem Freiberufler und Unternehmer einen exakten Überblick über die aktuelle Situation seines Unternehmens und sind daher ein wichtiges Informationsinstrument. Anhand der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen erhält die Firma genaue Informationen über den Finanzstatus. Neben der Gewinnsituation im zurückliegenden Monat beinhaltet der Report auch die Auflistung offener Rechnungen und ausstehender Forderungen. Die vom Steuerberater erfassten Daten helfen dem Mandanten, adäquat zum Zahlenmaterial die entsprechenden Maßnahmen in seinem Unternehmen zu veranlassen. Um einiges aufwendiger gestaltet sich der Jahresabschluss, der daher ebenfalls den Aufgabenbereich einer Steuerberatung umfasst. Dabei wird unterschieden zwischen Steuerbilanzen und Handelsbilanzen. Die Steuerbilanzen sind für viele Steuerarten die Bemessungsgrundlage, während die Handelsbilanzen beim Handelsregister einzureichen sind. Bei beiden Formen, die insgesamt in den Aufgabenbereich der Buchhaltung fallen, schlägt sich das Fachwissen des Steuerberaters zugunsten des Mandanten nieder. Der buchführende Steuerberater steht dem Mandanten auch im Falle einer Betriebsprüfung zur Seite. Für das prüfende Finanzamt ist er der erste Ansprechpartner.
Voranmeldungen
Im Rahmen der Aufgabenstellung für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen zählen Voranmeldungen ebenfalls zum Kompetenzbereich einer Steuerkanzlei. Der Steuerberater erstellt die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahresmeldungen für die Mehrwertsteuer und übermittelt sie an das Finanzamt. Aber auch andere Steuerarten wie Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer erfasst der Steuerberater für seine Mandanten und gibt sie an das Finanzamt weiter. Der Mandant kann darauf vertrauen, dass die Mitarbeiter der Steuerkanzlei mit den gegenwärtigen Steuergesetzen und den aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte bestens vertraut sind. Das setzt voraus, dass der Steuerberater sich permanent fortbildet, was wiederum eine wesentliche Anforderung an den Beruf ist. Der stetig erneuerte Kenntnisstand ermöglicht es dem Steuerberater, Sparmöglichkeiten für den Mandanten aufzuzeigen und zu nutzen. Bei Bedarf steht ein Steuerberater für eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Bei Fragen des Controlling oder des Rechnungswesens kann eine Steuerkanzlei ebenso beraten wie im Bedarfsfall bei einer Kosten- oder Rentabilitätsanalyse. Eine allgemeine Rechtsberatung ist allerdings nur dann gestattet, wenn ein Zusammenhang zwischen der Steuerberatung und der Rechtsfrage besteht.

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Partner vor Ort für die Lohnabrechnung
Kleine und mittlere Betriebe mit wenigen Mitarbeitern fehlt oft das Fachwissen, um die Löhne und Gehälter nach Vorschrift abzurechnen. Sozialabgaben und Lohnsteuer müssen berücksichtigt und abgeführt werden. Gerade in diesem Bereich ändern sich gelegentlich die Richtlinien. Der Steuerberater verfügt neben dem fachlichen Knowhow auch über den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben. Viele Firmen sind damit überfordert und auch nicht in der Lage, eigens für einen relativ kleinen Mitarbeiterstamm einen Lohnbuchhalter anzustellen. Sie vertrauen daher die Lohnbuchführung einem Steuerbüro an, wo die Stammdaten aller Mitarbeiter erfasst werden. Auf dieser Basis und der monatlichen Lohndaten für die Angestellten werden zum Ende eines Monats die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt und gebucht. Die Überweisung der Löhne, Sozialabgaben und Steuern wird ebenfalls von der Steuerkanzlei durchgeführt, die auch mit der ordnungsgemäßen Meldung an die Krankenkasse betraut ist. Wer will, dem bietet der Steuerberater zusätzlich den Service des Versands der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen an die Mitarbeiter. Das Unternehmen kann sich darauf verlassen, dass alle Vorgänge und Abrechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Diskretion ist für den Steuerberater in diesem sensiblen Bereich wie bei allen anderen Aufgabenstellungen oberstes Gebot. Wie bei der Buchhaltung kann auch bei der Lohnbuchhaltung eine aussagekräftige Dokumentation von der Steuerkanzlei erstellt werden, die den Mandanten über die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Personalstatistik auf dem Laufenden hält. Der Unternehmer erfährt eine persönliche Betreuung, die ihm Zeit und Betriebskosten spart. Er kann davon ausgehen, dass alle Buchungen auf der aktuellen Rechtsgrundlage erfolgen und weder ihm noch dem Mitarbeiter ein Nachteil entsteht.

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Besonderheiten beim Jahresabschluss
Jahresabschlüsse führt ein Steuerberater nach den gesetzlichen Erfordernissen aus. Für Kaufleute besteht nach dem Handelsrecht die Pflicht zur Bilanzierung. Wenn es sich um eine GmbH, GmbH & Co. KG oder einer AG handelt, dann muss der Jahresabschluss außerdem beim elektronischen Handelsregister offengelegt werden. Dagegen dürfen Kleingewerbetreibende sowie Freiberufler und Selbstständige mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abschließen. Wenn ein Kleingewerbetreibender allerdings mehr als 500.000 EUR im Jahr umsetzt und der Gewinn dabei 50.000 EUR überschreitet, besteht eine Bilanzierungsfrist. In den genannten Beispielen, die im Detail noch verschiedene Varianten zulassen, ist eine Steuerkanzlei der beste Garant dafür, dass alles nach den gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt wird. Jahresabschlüssen unterscheiden sich nach der Aussagekraft. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich der Arbeitsaufwand für die Erstellung. Bei einer Offenlegung kann selbstverständlich auch die Konkurrenz den Jahresabschluss lesen. Einerseits kann der Abschluss durch Hinzufügung freiwilliger Angaben zu den gesetzlichen Pflichtangaben in seiner Aussagekraft gesteigert werden, andererseits soll vermieden werden, der Konkurrent bestimmte Details zu offenbaren. Der Steuerberater findet für das Unternehmen einen akzeptablen Mittelweg, so dass der Abschluss ausreichend Informationen beinhaltet und dabei allzu vertrauliche Mitteilungen nicht preisgegeben werden.

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